Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Einwilligungserklärung

Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten in diesem Lizenzantrag zum Zwecke der Vollziehung des Radsports und des Radguidings im Sinne der Statuten und Bestimmungen des Österreichischen Radsport-Verbandes und der IV-BG verarbeitet und dafür allenfalls auch an vertraglich verpflichtete Partner sowie für den Radsport und die IV-BG verantwortliche internationale Vereine und Verbände weitergegeben werden.

Ich stimme zu, dass die von mir eingegebenen Tätigkeitsbeschreibungen, Kontaktmöglichkeiten und Bilder in der „Finde deinen Guide“-Funktion genutzt werden können.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die angeführten Daten, deren Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz, lit. a, b und c DSGVO beruht, zu folgenden Zwecken verwendet werden können: Einstufung des Ausbildungsgrades, Einstufung zur Gültigkeit und Anrechnung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Zuge der Anspruchsberechtigung und Gültigkeitsdauer der Guidelizenz und der BikeGUIDE-Card (Berufshaftpflichtversicherung), für Informationen über Aus- und Fortbildungen, „Find-a-Guide“-Funktion, Beschlüsse, Sitzungen und relevante Themen den ÖRV, die IV-BG und die Tätigkeit als Guide betreffend, sowie im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen.

Zu diesem Zwecke stimme ich weiters zu, dass meine Daten auch an allfällig vertraglich gebundene Partner des Auftraggebers des ÖRV und der IV-BG, an die Vereinigung Europäischer Mountainbikeguides (EO-MTBing) und an allfällige staatliche Förderstellen weitergegeben werden.

Allgemeine Informationen:

Die Daten werden bis 10 Jahre nach Bekanntgabe der Beendigung der Ausübung Ihrer Radsporttätigkeit gespeichert und danach gelöscht. Danach werden lediglich jene Daten beibehalten, welche ein „berechtigtes Interesse“ für Statistiken, Vereins- und Verbandsgeschichte darstellen.

Sie haben jederzeit das Recht die gegenständliche Einwilligung zu widerrufen.

Darüber hinaus kommen Ihnen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten, Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde.

Der ÖRV als Verantwortlicher gewährleistet durch einen Zugang zu den Daten nur durch einen beschränkten Personenkreis, der durch eine betriebsinterne Vereinbarung zur ausschließlich zweckmäßigen Verwendung der Daten verpflichtet wird, sowie Zugangsbeschränkungen zu den Speichergeräten einen Schutz vor ungerechtfertigten Datenzugriff. Darüber hinaus haben sämtliche datenverarbeitende Vertragspartner dem ÖRV gegenüber ihre Datensicherheitsvorkehrungen nachzuweisen.

Der ÖRV ist verpflichtet jede Verletzung des Datenschutzes unverzüglich der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten ihrer Person zur Folge so werden sie ebenfalls unverzüglich nach Bekanntwerden der Verletzung benachrichtigt.

Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Durchführung von und Anmeldung zu Aus-und Fortbildungstätigkeiten erforderlich sind, gespeichert und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht. Dies wird von der betroffenen Person ausdrücklich zur Kenntnis genommen.