Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Einwilligungserklärung

Als zeichnungsberechtigter Vertreter o.a. Vereins stimme ich zu, dass die persönlichen Daten in diesem Vereinsfrage-bogen zum Zwecke der Vollziehung des Radsports im Sinne der Statuten und Bestimmungen des Österreichischen Radsport-Verbandes sowie des zuständigen Landes-Radsportverbandes verarbeitet und dafür allenfalls auch an ver-traglich verpflichtete Partner sowie für den Radsport verantwortliche internationale Vereine und Verbände weiterge-geben werden.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die angeführten Daten, deren Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz, lit. a, b und c DSGVO beruht, zu folgenden Zwecken verwendet werden können: An- und Abmeldeverfahren, Regelung und Durchführung des Wettkampfbetriebs, Untersuchungen und/oder Prozeduren in Verbindung mit möglichen Vergehen gegen natio-nale und internationale Reglemente, Informationen über Sportbetrieb, Beschlüsse, Sitzungen und relevante Themen den ÖRV betreffend, sowie im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen.

Zu diesem Zwecke stimme ich weiters zu, dass diese Daten auch an allfällig vertraglich gebundene Partner des Auf-traggebers und internationale Radsport-, Sportgerichtsbarkeit- und Anti-Doping-Organisationen weitergegeben wer-den, weiters: Landes-Radsportverbände, Ligen, Österreichische Dachverbände (ASKÖ, ASVÖ, Sportunion), Österr. Bun-dessport-Organisation (BSO), Österr. Olympisches Comite (ÖOC), allfällige staatliche Förderstellen.

Allgemeine Informationen:

Die Daten werden bis 10 Jahre nach Bekanntgabe der Beendigung der Ausübung der Radsporttätigkeit gespeichert und danach gelöscht. Danach werden lediglich jene Daten beibehalten, welche ein „berechtigtes Interesse“ für Statis-tiken, Vereins- und Verbandsgeschichte darstellen.

Ein zeichnungsberechtigter Vertreter des Vereins hat jederzeit das Recht, die gegenständliche Einwilligung zu wider-rufen. Weitere Rechte: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten, Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde.

Der ÖRV als Verantwortlicher gewährleistet durch einen Zugang zu den Daten nur durch einen beschränkten Perso-nenkreis, der durch eine betriebsinterne Vereinbarung zur ausschließlich zweckmäßigen Verwendung der Daten ver-pflichtet wird, sowie Zugangsbeschränkungen zu den Speichergeräten einen Schutz vor ungerechtfertigten Datenzugriff. Darüber hinaus haben sämtliche datenverarbeitende Vertragspartner dem ÖRV gegenüber ihre Datensicher-heitsvorkehrungen nachzuweisen.

Der ÖRV ist verpflichtet jede Verletzung des Datenschutzes unverzüglich der für den Datenschutz zuständigen Auf-sichtsbehörde zu melden. Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten ihrer Person zur Folge so werden sie ebenfalls unverzüglich nach Bekannt-werden der Verletzung benachrichtigt.